Rauchmelder retten Leben


Rauchmelderpflicht:
Bereits im Jahr 2003 wurde die Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz für Neubauten eingeführt. Damit war Rheinland-Pfalz das erste Bundesland in Deutschland, in dem eine flächendeckende Rauchmelderpflicht von Amtswegen bestand.
Mit Wirkung vom 12. Juli 2007 wurde die Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz auch auf bestehende Wohnungen ausgeweitet. Um die Eigentümer der Bestandswohnung nicht zu überrumpeln, wurde eine Übergangsfrist von 5 Jahren vereinbart.

 

Diese Übergangsfrist lief am 12. Juli 2012 aus, seit diesem Datum müssen alle Wohnungen in Rheinland-Pfalz mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Wo genau die Rauchmelder platziert sein müssen, sehen Sie hier:

Doch was passiert wenn Ihr Rauchmelder wirklich auslöst?
Man sollte sich vorher ein paar Gedanken dazu machen, sonst kann im Ernstfall einiges schiefgehen. Wenn ein Rauchmelder einen Alarm auslöst, dann gibt es mehrere mögliche Ursachen:

  • Der Rauchmelder ist defekt
  • Es ist Essensdunst im Rauchmelder
  • Es brennt tatsächlich

 

Sie sind zu Hause:
Sie kontrollieren warum der Rauchmelder ausgelöst hat. Handelt es sich um einen Fehlalarm oder handelt es sich wirklich um eine Rauchentwicklung durch einen entstehenden Brand?
Bei einem Fehlalarm lösen Sie den Rauchmelder aus seiner Halterung und entfernen Sie die Batterie. Setzen Sie die Batterie nach einer kurzen Wartezeit wieder ein und überprüfen Sie die ordnungsgemäße Funktion mittels Testknopf.
Stellen Sie jedoch eine Rauchentwicklung fest, verlassen sie umgehend die Wohnung und informieren Sie die Feuerwehr über den Notruf 112. Verschließen Sie ihre Wohnungs-/ Haustür nur dann, wenn Sie einen Schlüssel bei sich tragen.

Sie sind nicht zu Hause:
Die Feuerwehr wird durch einen aufmerksamen Nachbar informiert, der den Alarmton des Rauchmelders wahrgenommen hat. Die Feuerwehr kontrolliert die Wohnung bzw. das Wohnhaus auf sichtbare Rauchentwicklung sowie Zugangsmöglichkeiten.
Sollten Zugangsmöglichkeiten – wie z.B. gekippte Fenster – bestehen, auf deren Weg ein gewaltloser Zutritt in die Wohnung möglich ist, wird dieser Weg die erste Wahl sein. Besteht nur die Möglichkeit, durch die Haustür oder eine Kellertür das Gebäude zu betreten, wird mit speziellem Türöffnungswerkzeug der Schließzylinder entfernt und die Tür ohne größere Beschädigungen geöffnet. Parallel zu dieser Maßnahme wird grundsätzlich die zuständige Polizeibehörde über diese Maßnahme informiert und zur Einsatzstelle bestellt.
Der ausgelöste Rauchmelder wird aufgesucht und im Falle einer fehlerhaften Auslösung durch Entfernen der Batterie abgeschaltet. Handelt es sich um einen realen Einsatz erfolgen die notwendigen Maßnahmen.
Im Anschluss an diese Maßnahmen wird der Türzylinder durch einen mitgeführten Ersatzzylinder ersetzt und der Schlüssel an die anwesende Polizei oder Ordnungsbehörde übergeben.

Batteriealarm wegen schwacher Batteriespannung:
Die Art und Weise wie ein Rauchmelder eine bald leere Batterie melden muss, ist in der DIN festgelegt. Das heißt im Klartext: 30 Tage vor der kompletten Entladung der Batterie muss der Rauchmelder anfangen zu piepsen. Das Piepsen ist bei allen zugelassenen Modellen immer leiser als der eigentliche Alarm und immer gleichbleibend laut. (Nicht ansteigend oder Ähnliches). Dies gilt für alle Melder, die in der EU vertrieben werden, da diese der DIN Genüge tun müssen. Meistens passiert das in der Nacht, da dann die Temperaturen absinken – und damit auch technisch bedingt die Batteriespannung.

Schwächer werdende Batteriespannung meldet der Rauchmelder durch kurze Pieptöne im Abstand von 40 bis 50 Sekunden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.rauchmelder-lebensretter.de
https://rauchmelderpflicht.net/

 

Übrigens: Die Zahl der Brandtoten in Deutschland hat sich seit 1990 halbiert.




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